Herstellungsbeitrag - Abwasserbeseitigung - Nutzung von Brauchwasser

Geschoßflächenerweiterungen sind von den Eigentümern bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen!

Darunter fallen Ausbauten des Dachgeschosses und sonstige Erweiterungen der Wohnfläche unabhängig davon, ob sie einen Schmutzwasseranschluss benötigen. Sonstige freistehende Gebäude wie z. B. Garagen, Lagerstätten oder Gartenhäuschen, die an die Entwässerungsleitung angeschlossen sind oder wurden, müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Wintergärten sind stets beitragspflichtig. Dies gilt auch für Vorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen.

 

Die Meldung ist an Herrn Hanus zu richten.

 

Nur das rechtzeitige und vollständige Erfassen aller beitragspflichtigen Flächen ermöglicht es, Beiträge und Gebühren stabil zu halten. Soweit im Haushalt Regenwasser oder anderes Brauchwasser (z. B. für Toilettenspülung oder Waschmaschine) verwendet wird, ist auch dafür die Abwassergebühr zu entrichten.

 

Aus diesem Grund ist die Nutzung von Regenwasser oder anderem Brauchwasser im Haushalt immer der Gemeindeverwaltung - Fr. Kühbeck  mitzuteilen.

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