Hilfe für Schwangere: Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Rottal-Inn baut ihr Beratungsangebot weiter aus

Hilfe für Schwangere: Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Rottal-Inn baut ihr Beratungsangebot weiter aus

 

Schwangerschaft, Konflikt, Beratung – wer diese Wörter hört, denkt meist an einen Schwangerschaftsabbruch. Zu wenige wissen: Jede schwangere Frau hat einen Anspruch auf anonyme Beratung – in jeder Lebenssituation und so lange wie nötig. Ein neues Gesetz soll Schwangeren mit dem Wunsch nach Anonymität nun den Weg in die Beratungsstelle erleichtern. Auch die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Rottal-Inn baut ihre anonymen Hilfen weiter aus.

Eine Schwangerschaft ist nicht immer nur ein Grund zur Freude: Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, befinden sich in einer schwerwiegenden, mit Angst und Rückzug verbundenen Krise. Ihre Verzweiflung ist so groß, dass sie sich niemandem anvertrauen können. Bei der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Rottal-Inn finden Schwangere in Not ab sofort noch umfassender Rat und Hilfe – ohne dass sie ihren Namen nennen müssen. Grundlage dafür ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Insbesondere Schwangere, die anonym bleiben möchten, sollen künftig frühzeitiger die qualifizierte Beratung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Anspruch nehmen.

Anonyme Beratung – zu jeder Zeit und bei allen Fragen
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen noch mehr Frauen von den Angeboten erfahren: Denn wer Schwangerschaftsberatung hört, denkt vor allem an die Konfliktberatung im Fall eines Abbruchs. Was viele nicht wissen: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, sich zu allen Fragen rund um eine Schwangerschaft beraten zu lassen – kostenfrei und auf Wunsch anonym. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Konflikt sich eine Frau befindet oder aus welchem Grund sie anonym bleiben möchte. Alle anvertrauten Informationen sind durch die gesetzliche Schweigepflicht der Beraterinnen besonders geschützt. Die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt Rottal-Inn sind kompetent und besonders geschult. Gemeinsam mit den Klientinnen suchen sie gute Lösungen für die individuelle Lebenslage.

Vertrauliche Geburt – in großer Not zum Schutz von Mutter und Kind
Auch auf besondere psychosoziale Konflikte sind die Beraterinnen vorbereitet: Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen oder verdrängen, finden hier persönliche Beratung und Begleitung. Konnten diese Frauen bisher nur schwer erreicht werden, haben sie nun nicht nur die Möglichkeit, sich anonym beraten zu lassen, sondern können, wenn im Gespräch keine andere Lösung gefunden wird, ihr Kind medizinisch begleitet zur Welt bringen, ohne ihre Identität zu offenbaren. Riskante heimliche Geburten und Fälle, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden, sollen dadurch verhindert werden. Gleichzeitig hat das Kind später die Chance, seine Herkunft zu erfahren – ein Grundbedürfnis jedes Menschen.

Um möglichst alle Frauen in verzweifelten Situationen zu erreichen, gibt es Rat und Hilfe nicht nur in der Schwangerenberatungsstelle des Landratsamtes Rottal-Inn und unter der Mobilfunknummer 0152-21863550, sondern auch unter der vom Bundesfamilienministerium eingerichteten bundesweiten Notrufnummer 0800 40 40 020 und im Internet unter http://www.geburt-vertraulich.de – anonym, kostenlos und rund um die Uhr.

 

V.i.S.d.P. Pressestelle des Landratsamtes Rottal-Inn, Tel. 08561 - 20 215 (Huber Gertraud) oder Tel. 08561 - 20 211 (Renate Dadalas), Telefax 08561 - 20219 Postfach 12 57, 84342 Pfarrkirchen, Ringstraße 4, 84347 Pfarrkirchen, Pressemeldung vom 29.06.2015

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