Kleinkläranlagen - Anträge können bis spätestens den 29.12.2014 abgegeben werden

Der Antragsteller muss gemäß Nr. 7.3 RZKKA 2010 seinen Förderantrag nach Errichtung bzw. Nachrüstung der Kleinkläranlage mit Formblatt gemäß Anlage 2 RZKKA 2010 stellen.

Diesem Antrag ist als wesentlicher Bestandteil das Abnahmeprotokoll eines PSW (Anlage B RZKKA 2010) beizufügen.
Da die Gemeinde nach Nr. 7.4 RZKKA 2010 die Einzelanträge bezüglich der in Anlage 2 genannten Fördervoraussetzungen zu prüfen hat, also auch dahingehend, dass das Abnahmeprotokoll eines PSW (Anlage B) beigefügt ist, sind von der Gemeinde grundsätzlich nur vollständige Einzelanträge in den Sammelantrag aufzunehmen.

Der letztmögliche Zeitpunkt für die Abgabe des vollständigen Förderantrages ist der

29.12.2014, 16 Uhr.

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