Kleinkläranlagen noch heuer auf den neuen Stand bringen

Kleinkläranlagen noch heuer auf den neuen Stand bringen

 

Das Landratsamt Rottal-Inn weist darauf hin, dass die Förderung für die erstmalige Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe zum 31.12.2014 enden wird. Seit Bekanntmachung der Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 23.04.2003 wird der Bau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe staatlich gefördert. Die RZKKA wurde seitdem dreimal fortgeschrieben. Nach dem 31.12.2014 wird es definitiv keine Förderung mehr geben.
Seit Beginn der Förderung flossen insgesamt 6.547.750 Euro an Fördermitteln in den Landkreis Rottal-Inn.
Bisher sind nicht alle Kleinkläranlagenbetreiber Ihrer Verpflichtung zur Nachrüstung der Kläranlagen nachgekommen. Kleinkläranlagen, die noch nicht den heutigen Anforderungen an den Gewässerschutz entsprechen, sind mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe nachzurüsten.
Wer seine Hausabwässer derzeit nur über eine Mehrkammerausfaulgrube ohne biologische Reinigungsstufe in ein Gewässer (oberirdisches Gewässer oder Grundwasser) einleitet, sollte seine Anlage also noch in diesem Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, auf den Stand der Technik bringen, da es erfahrungsgemäß zum Ende der Förderung zu Engpässen bei der Lieferung und dem Einbau der Kleinkläranlagen kommen kann.
Wichtig ist, dass vor der Sanierung der Kleinkläranlage die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Rottal-Inn beantragt und erteilt worden sein muss, denn „Ohne Bescheid kein Zuschuss“.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen und zur Durchführung des Wasserrechtsverfahrens gibt es beim Landratsamt Rottal-Inn unter den Telefon-Nrn. 08561/20-319 oder 20-355.

Auskünfte zur Förderung erteilen die jeweiligen Gemeinden, dort sind auch die Förderanträge zu stellen, oder das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf – Servicestelle Pfarrkirchen -, Tel.: 08561/3050.
Da die Förderanträge dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf – Servicestelle Pfarrkirchen – bis spätestens 31.12.2014 vorliegen müssen, sollten sich die Antragsteller rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde erkundigen, bis wann spätestens die Anträge dort einzureichen sind.

 

V.i.S.d.P. Pressestelle des Landratsamtes Rottal-Inn, Tel. 08561 - 20 215 (Huber Gertraud) oder Tel. 08561 - 20 211 (Renate Dadalas), Telefax 08561 - 20219 Postfach 12 57, 84342 Pfarrkirchen, Ringstraße 4, 84347 Pfarrkirchen

Pressemeldung vom 19.02.2014


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