Rundfunkgebührenbefreiung

RundfunkbeitragMit dem neuen Staatsvertrag über Rundfunkgebühren mit Startdatum 01.01.2013 hat die Verunsicherung bei vielen Behinderten, Pflegebedürftigen und bisher von den Rundfunkgebühren befreiten Menschen zugenommen.

Die Verunsicherung ist nicht unberechtigt, ergibt sich doch für manches Mitglied dieser Personengruppe zunächst erst mal eine Rundfunkgebührenpflicht.

 

 

 

Eine kurze Information zur neuen Situation:

 

Wer muss zahlen?

Wer ist befreit?

Wer muss einen Teilbeitrag (ein Drittel) zahlen?

 

Neu ist, dass ab 2013 für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist. Diese neue „Pflichtabgabe“ nennt sich Haushaltsabgabe.

 

Diese neue Gebühr wird monatlich bei 17,98 Euro liegen und liegt somit unter dem bisherigen Beitrag.

 

Neu ist aber, das der Personenkreis, der bisher aufgrund seines Merkzeichens „RF“ im Schwerbehindertenausweis ganz von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, ab 2013 einen verminderten Beitrag (1/3 des normalen Beitrages) zu zahlen hat.

Ausnahmen hierzu, also gänzlich von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind:

 

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege

 

Alle anderen Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen „RF“ oder „B“ bezahlen ein Drittel des normalen Beitrags.

 

Es gilt aber wie bisher: Alle Befreiungen oder Ermäßigungen müssen, wie bisher auch, beantragt werden.

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