Baugebiet "Am Lohmannberg" in Peterskirchen (Reindlweg 1-6)

 

>> Reservierungen von Grundstücken seit Dienstag, 28.06.2022, 8:00 Uhr möglich <<

Es besteht die Möglichkeit, persönlich im Rathaus zu erscheinen oder eine E-Mail mit den genauen Angaben an poststelle@dietersburg.de zu schicken.

 

Kaufpreis: 95,00 € pro m² Grundstücksfläche

Im Kaufpreis sind der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB sowie die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage und die Abwasserbeseitigung enthalten.

Reservierungen: Diese erfolgen entsprechend dem zeitlichen Eingang (entweder persönlich oder per E-Mail) für längstens 7 Tage. Es kann sich eine Person höchstens ein Grundstück vormerken lassen bzw. eine Person höchstens ein Grundstück erwerben.

Bauverpflichtung: Die Grundstücke sind innerhalb von fünf Jahren mit einem Wohngebäude zu bebauen. Für die Wahrung der Frist genügt es, den Rohbau einschließlich Dacheindeckung zu erstellen.

Die Gemeinde Dietersburg ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Bauverpflichtung nicht innerhalb der Frist erfüllt oder das unbebaute Grundstück innerhalb der Fünfjahresfrist ohne Zustimmung der Gemeinde Dietersburg weiterveräußert wird.

Die Sicherung des Rücktrittsrechts erfolgt durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung.

 

Die Grundstücke haben folgende Flächengrößen:

Hausnummer 1 :        798 m²

Hausnummer 2 :        687 m²

Hausnummer 3 :        746 m²

Hausnummer 4 :        702 m²

Hausnummer 5 :        821 m²

Hausnummer 6 :        773 m²

 

Die Erschließungswege der Hausnummern 1 und 5 sind Teil der jeweiligen Grundstücke.

Alle Flächenangaben sind ohne Gewähr.

Die Lage kann dem Auszug aus dem Bayernatlas entnommen werden.

Der für das Baugebiet geltende Bebauungsplan "WA Am Lohmannberg" kann hier eingesehen werden.

 

Wappen von Dietersburg

Baugebiet "Am Lohmannberg" in Peterskirchen (Reindlweg 1-6)

 >> Es sind noch freie Grundstücke vorhanden << Verfügbare Grundstücke:Hausnummern 1, 2 und 3  Kaufpreis: 95,00 € pro m² GrundstücksflächeIm Kaufpreis sind der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung enthalten Weiterlesen

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