Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) sieht für private Arbeitgeber vor, einen Anspruch auf Erstattung fortgewährte Lohnleistungen an Arbeitnehmer, die als Helfer bei freiwilligen Hilfsorganisationen, wie bei Feuerwehr- und Katastropheneinsätzen tätig waren einzufordern.
Entsprechende Informationen, sowie der Antrag (als ausfüllbarer PDF-Vordruck) sind nachfolgend aufgelistet. Anzumerken ist, dass die fortgewährten Leistungen nur auf Antrag erstattet werden. Der Antrag ist an die entsprechende Wohnsitzgemeinde des Arbeitsnehmers zu richten.