Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
Anforderungen an das Lichtbild
Biometrisches Passfoto, Frontalaufnahme nach internationalen Standards.
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Personen ab 24 Jahren
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Kosten
60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Reisepass mit 48 Seiten anstatt der üblichen 32 Seiten 82,00 / 59,50 Euro.
Hinweis Expresspass
In besonders eiligen Fällen kann der ePass im Expressverfahren (sog. "Expresspass") binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden. Die Bestellung muss dann jedoch bis 12:00 Uhr in Berlin eingegangen sein.
Gebühr für den Expresspass 92,00 Euro
für Antragsteller unter 24 Jahren 69,50 Euro
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt.
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
Anforderungen an das Lichtbild
Biometrisches Passbild, Frontalaufnahme nach internationalen Standards.
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.
Kosten
26,00 Euro (egal welches Alter!)